AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chavva Schneider, der „Texthexe“, im nachfolgenden „Dienstleister“ genannt

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie gelten in dieser Form ab dem 01.01.2017.

1. Berechnungsgrundlage

Allgemeine Textprodukte sowie Texte für Webseiten werden in der Regel nach Arbeitsstunden oder nach Normseiten (ermittelt durch Formatierung auf max. 30 Zeilen à max. 60 Zeichen) veranschlagt. Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite.
Übersetzungs- und Korrektur-/Lektoratsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang einer Übersetzung auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Eine Standardzeile hat 52 Anschläge (Zeichen inklusive Leerzeichen). Angefangene Zeilen mit min. 30 Zeichen gelten als volle Zeile. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als ungefährer Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrads und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Dienstleister vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis 100 % in Rechnung gestellt werden.
Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg, bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist.

2. Mindestgebühr

Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale in Höhe von € 40,- erhoben.

3. Zahlung

Honorarrechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Gemäß deutschen Zivilrecht sowie EU-Recht fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB. Gem. § 288 Abs. 5 BGB werden bei Verzug 40 Euro Mindestverzugsschadensgebühr erhoben. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen ist der Dienstleister berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum des Dienstleisters.

5. Urheberrecht

Der Dienstleister behält sich sein Urheberrecht vor. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6. Liefertermin und Lieferung

Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart, bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen Höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Dienstleister nicht zu vertreten sind, (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel, etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist der Dienstleister berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte (insbesondere Schadensersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.

7. Ausführung

7.1 Übersetzungen

Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich oder im übertragenen Sinne vorgenommen. Für den Fall, dass der Dienstleister aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des Dienstleisters. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in Verantwortungsbereich des Dienstleisters. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Dienstleister überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Dienstleister behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.

7.2 Andere Dienstleistungen

Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Dienstleister bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Lieferung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Dienstleister die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Arbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber dem Dienstleister ein Original und eine Kopie als Vorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim Dienstleister verbleiben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist der Dienstleister nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn der Dienstleister vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Dienstleister nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Texte und Tatsachen, die ihm mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Dienstleister und werden einschließlich eventueller Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zehn Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.

10. Versand

Der Versand erfolgt im allgemeinen, d. h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, in Form von unverschlüsselten Datensätzen per E-Mail oder per Upload auf einen Server. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Arbeit, geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

11. Reklamationen & Mängelbeseitigung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Dienstleistung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt. Reklamationen sind dem Dienstleister vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist der Dienstleister verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übertragung bzw. Erbringung der Leistung und bei versteckten Mängeln nach Ablauf von zehn Tagen nach deren Entdeckung beim Dienstleister eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

12. Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz

Der Dienstleister haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Garantie für die Druckfertigkeit eines Produktes kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Dienstleister
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt, und es die Möglichkeit sowie einen angemessenen Zeitraum zur Kontrolle gegeben hat. Sollten die o.g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

13. Ausführungen durch Dritte

Der Dienstleister darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl eines Übersetzers gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Dienstleister/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ist der Dienstleister verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des eingesetzten Dritten zu nennen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Dienstleister eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Dienstleisters erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister.

14. Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bad Münstereifel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

17. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

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